Autor: Torsten Höhn

  • FAQ Geschäftsordnung

    Was ist das überhaupt und was steht da drin?

    1. Was ist eine Geschäftsordnung?

    Die Geschäftsordnung ist so etwas wie die Spielregel-Sammlung für den Stadtrat. Sie legt fest, wer wofür zuständig ist, wie Sitzungen ablaufen, wie abgestimmt wird und welche Rechte Bürgerinnen und Bürger haben.

    2. Was macht der Stadtrat?

    Der Stadtrat entscheidet über wichtige Angelegenheiten der Stadt. Dazu gehören zum Beispiel:

    • Haushalt und Finanzen
    • Satzungen und Gebühren
    • Stadtentwicklung und Bauleitplanung
    • öffentliche Einrichtungen
    • Ehrungen
    • wichtige Personalentscheidungen
    • Bürgerbegehren und Bürgerentscheide

    Kurz gesagt: Der Stadtrat trifft die politischen Grundsatzentscheidungen für Uffenheim.


    3. Entscheidet immer der ganze Stadtrat?

    Nein. Manche Themen werden in Ausschüssen vorbereitet oder dort direkt entschieden.

    Es gibt zum Beispiel:

    • Ausschuss für Stadtentwicklung
    • Ausschuss für Soziales
    • Finanz- und Werkausschuss
    • Verwaltungs- und Bauausschuss
    • Rechnungsprüfungsausschuss

    Manche Ausschüsse beraten nur vor. Andere dürfen bestimmte Dinge selbst entscheiden, zum Beispiel bis zu festgelegten Geldgrenzen.


    4. Was ist der Unterschied zwischen vorberatenden und beschließenden Ausschüssen?

    Vorberatende Ausschüsse bereiten Entscheidungen vor.
    Sie geben dem Stadtrat eine Empfehlung.

    Beschließende Ausschüsse dürfen bestimmte Angelegenheiten selbst entscheiden.
    Der Stadtrat kann solche Entscheidungen aber unter bestimmten Voraussetzungen nochmals überprüfen.


    5. Welche Aufgaben hat der Bürgermeister?

    Der erste Bürgermeister hat mehrere wichtige Aufgaben:

    • Er lädt zu Sitzungen ein.
    • Er leitet die Sitzungen.
    • Er sorgt für Ordnung während der Sitzung.
    • Er bereitet Themen vor.
    • Er vollzieht die Beschlüsse des Stadtrats.
    • Er leitet die Verwaltung.
    • Er erledigt laufende Angelegenheiten der Stadt.

    Bei kleineren oder laufenden Geschäften kann der Bürgermeister selbst entscheiden, zum Beispiel bei bestimmten Ausgaben bis zu festgelegten Grenzen.


    6. Können Bürgerinnen und Bürger Stadtratssitzungen besuchen?

    Ja. Öffentliche Sitzungen sind für alle zugänglich, solange genug Platz vorhanden ist.

    Nicht alle Themen dürfen öffentlich behandelt werden. Wenn zum Beispiel persönliche Daten, Grundstücksgeschäfte oder vertrauliche Angelegenheiten betroffen sind, findet die Beratung nichtöffentlich statt.


    7. Wann sind Stadtratssitzungen normalerweise?

    Laut Geschäftsordnung finden Stadtratssitzungen in der Regel

    donnerstags um 19:30 Uhr
    im Sitzungssaal des Rathauses, Marktplatz 16, 97215 Uffenheim

    statt. Im Einzelfall kann aber auch ein anderer Termin oder Ort festgelegt werden.


    8. Wo erfahre ich, welche Themen in einer öffentlichen Sitzung behandelt werden?

    Die Tagesordnung öffentlicher Sitzungen muss spätestens am dritten Tag vor der Sitzung ortsüblich bekannt gemacht werden.

    Die Tagesordnung nennt Ort, Zeit und die einzelnen Beratungspunkte. Nichtöffentliche Tagesordnungen werden nicht öffentlich bekannt gemacht.


    9. Darf ich als Bürgerin oder Bürger in der Sitzung mitreden?

    Während der normalen Beratung dürfen Zuhörerinnen und Zuhörer nicht einfach mitreden. Das Wort erhalten nur die Mitglieder des Stadtrats und zugeladene Personen.

    Wichtig ist aber: Die Geschäftsordnung sieht vor, dass der Bürgermeister mindestens einmal im Quartal eine Bürgerfragestunde in die Tagesordnung aufnehmen soll. Dort können Bürgerinnen und Bürger Fragen an Bürgermeister, Stadtrat oder Verwaltung richten.


    10. Gibt es Bürgerversammlungen?

    Ja. Der Bürgermeister beruft mindestens einmal jährlich eine Bürgerversammlung ein.

    Außerdem kann eine weitere Bürgerversammlung beantragt werden. Wenn genügend Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger dies verlangen, muss sie innerhalb von drei Monaten stattfinden.


    11. Warum gibt es nichtöffentliche Sitzungen?

    Nichtöffentliche Sitzungen gibt es, wenn schutzwürdige Interessen betroffen sind. Das betrifft zum Beispiel:

    • Personalangelegenheiten
    • Grundstücksgeschäfte
    • Steuer- oder Sozialdaten
    • Angelegenheiten, die gesetzlich geheim zu halten sind

    Beschlüsse aus nichtöffentlichen Sitzungen sollen später öffentlich bekannt gemacht werden, sobald der Grund für die Geheimhaltung weggefallen ist.


    12. Wie wird im Stadtrat abgestimmt?

    In der Regel wird offen abgestimmt, meist durch Handzeichen.

    Ein Antrag ist angenommen, wenn mehr Ja- als Nein-Stimmen abgegeben werden. Bei Stimmengleichheit ist der Antrag abgelehnt. Stadtratsmitglieder dürfen sich grundsätzlich nicht enthalten.


    13. Was passiert, wenn ein Stadtratsmitglied persönlich betroffen ist?

    Wenn ein Stadtratsmitglied bei einem Thema persönlich beteiligt ist, muss es dies mitteilen. Es darf dann an Beratung und Abstimmung zu diesem Punkt nicht teilnehmen.

    Bei öffentlichen Sitzungen kann das Mitglied im Zuschauerbereich Platz nehmen. Bei nichtöffentlichen Sitzungen muss es den Raum verlassen.


    14. Können Stadtratsmitglieder eigene Anträge stellen?

    Ja. Stadtratsmitglieder können schriftlich oder elektronisch Anträge stellen. Diese sollen begründet werden.

    Anträge sollen möglichst spätestens am achten Tag vor der Sitzung beim Bürgermeister eingehen. Wenn ein Antrag Geld kostet, soll auch ein Vorschlag enthalten sein, wie die Kosten gedeckt werden können.


    15. Wie kurzfristig kann ein Thema noch auf die Tagesordnung kommen?

    Verspätete oder kurzfristige Anträge können nur behandelt werden, wenn die Angelegenheit dringlich ist und der Stadtrat mehrheitlich zustimmt.

    Oder: Alle Stadtratsmitglieder sind anwesend und niemand widerspricht der Behandlung.


    16. Was ist eine Fraktion?

    Eine Fraktion ist ein Zusammenschluss von Stadtratsmitgliedern, die gemeinsame Ziele verfolgen. In Uffenheim muss eine Fraktion mindestens zwei Mitglieder haben.

    Kleinere Gruppen können sich außerdem zu Ausschussgemeinschaften zusammenschließen, damit sie in Ausschüssen vertreten sein können.


    17. Was ist die Runde der Fraktionsvorsitzenden?

    Das ist ein Austauschkreis zwischen Bürgermeister, weiteren Bürgermeistern und den Fraktionsvorsitzenden.

    Diese Runde dient nur dem Austausch und der Abstimmung. Sie hat keine Entscheidungsbefugnis.


    18. Was machen Ortssprecher und Ortsteilbeauftragte?

    Ortssprecher und Ortsteilbeauftragte vertreten die Anliegen einzelner Ortsteile beratend.

    Ortssprecher dürfen an Sitzungen des Stadtrats und seiner Ausschüsse mit beratender Stimme teilnehmen und Anträge stellen. Ortsteilbeauftragte werden hinzugezogen, wenn Angelegenheiten ihres Ortsteils betroffen sind.


    19. Gibt es Protokolle der Sitzungen?

    Ja. Über Sitzungen werden Niederschriften, also Protokolle, erstellt. Sie werden getrennt nach öffentlichen und nichtöffentlichen Tagesordnungspunkten geführt.

    Bürgerinnen und Bürger können Einsicht in die Niederschriften öffentlicher Sitzungen nehmen und gegen Kostenerstattung Kopien für den Eigengebrauch erhalten.


    20. Darf man in öffentlichen Sitzungen filmen oder Ton aufnehmen?

    Ton- und Bildaufnahmen sind nicht automatisch erlaubt. Sie brauchen die Zustimmung des Vorsitzenden und des Stadtrats.

    Einzelne Stadtratsmitglieder können verlangen, dass Aufnahmen von ihnen unterbleiben. Auch Mitarbeitende der Verwaltung und andere Sitzungsteilnehmende dürfen nur mit Einwilligung aufgenommen werden.


    21. Was passiert, wenn jemand die Sitzung stört?

    Wer als Zuhörerin oder Zuhörer die Ordnung stört, kann vom Vorsitzenden aus dem Sitzungssaal verwiesen werden.

    Auch Stadtratsmitglieder können bei erheblichen und wiederholten Störungen mit Zustimmung des Stadtrats von der Sitzung ausgeschlossen werden.


    22. Wie werden Satzungen und Verordnungen bekannt gemacht?

    Satzungen und Verordnungen werden im Amtsblatt der Stadt amtlich bekannt gemacht.

    Zusätzlich wird an öffentlichen Anschlagstellen auf die Bekanntmachung hingewiesen, zum Beispiel am Rathaus und an weiteren Orten in Uffenheim und den Ortsteilen.


    Kurz erklärt: Was bedeutet die Geschäftsordnung für die Bevölkerung?

    Die Geschäftsordnung sorgt dafür, dass kommunale Entscheidungen nachvollziehbar, geordnet und rechtssicher ablaufen. Für Bürgerinnen und Bürger ist besonders wichtig:

    Sitzungen sind grundsätzlich öffentlich.
    Tagesordnungen werden vorher bekannt gemacht.
    Es gibt Bürgerfragestunden und Bürgerversammlungen.
    Öffentliche Protokolle können eingesehen werden.
    Nicht alles darf öffentlich beraten werden, wenn Datenschutz oder Geheimhaltung betroffen sind.

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